Häufige Fragen
Welche Aufgaben nehmen die Arbeitsgruppen des Landesseniorenbeirats Berlin wahr?
Die AG leisten Facharbeit und geben fachpolitische Stellungnahmen ab.

Bestehen Altersgrenzen?
Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz sieht für alle älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr das aktive und passive Wahlrecht vor. Für die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen bestehen keine Altersgrenzen.

Werden Arbeitsergebnisse veröffentlicht?
Die Öffentlichkeitsarbeit wird hauptsächlich über das Internet geleistet. Die Arbeitsergebnisse usw. sind dort veröffentlicht oder stehen als Datei zum Herunterladen bereit.

Erhalten die Mitglieder des Landesseniorenbeirats Berlin Gehalt/Bezüge?
Nein, die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Was ist der Unterschied Landesseniorenbeirat Berlin-Landesseniorenvertretung Berlin?
Der Landesseniorenbeirat berät das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Senat von Berlin, insbesondere die für Seniorinnen und Senioren zuständige Senatsverwaltung, in seniorenpolitisch wichtigen Fragen. Die Landesseniorenvertretung Berlin unterstützt die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen und vertritt deren Interessen auf Landesebene.

Hilft mir der Landesseniorenbeirat Berlin persönlich bei Problemen?
Nein, bei persönlichen Problemen kann man sich in den Sprechstunden der bezirklichen Seniorenvertretungen nach entsprechenden Einrichtungen erkundigen
 (häusliche Pflege, Seniorenwohnungen usw.). Die Seniorenvertretungen der Bezirke finden Sie auf der Internetpräsenz der Landesseniorenvertretung Berlin.

Sind die Sitzungen des LSBB öffentlich?
Grundsätzlich sind die Sitzungen des LSBB öffentlich. Eine Anmeldung, telefonisch unter 030-9018 22715 (Mo-Fr 9:00 – 14:00 Uhr), ist jedoch erforderlich.
Geschäftsstelle
Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
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