Altersgerechte Arbeit
Zur Verhinderung ggf. drohender Altersarmut müssen Erwerbstätige ein Einkommen erzielen, das zu einer auskömmlichen Rente führt, also unabhängig von Transferleistungen macht.
Der Senat soll sich verstärkt für den Mentalitätswandel in Gesellschaft und Betrieben, insbesondere in KMU, einsetzen, um zum einen Chancen auf eine Einstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Bereitstellung von alterns- und altersgerechter Arbeitsplätzen zu verbessern und zum anderen den längeren Verbleib im Unternehmen zu sichern. Auch die Unternehmen müssen auf die längere Lebensarbeitszeit reagieren mit konsequenter Weiterbildung, Investitionen in Mitarbeiterbindung sowie die Leistungsfähigkeit, Kreativität und das Engagement der Beschäftigten auch jenseits der Lebensmitte fördern. Der Senat ist in der Pflicht, hierzu seinen Beitrag zu leisten.
Der Senat soll die Auflegung einer Kampagne für einen langfristigen Verbleib von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Erwerbsleben prüfen, die eine vermehrte Sensibilisierung der Unternehmen zum Ziel hat.
Alterns- und altersgerechtes Arbeiten, Erhalt und Stärkung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie lebenslanges Lernen sind wesentliche Voraussetzungen für die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen. Dafür ist eine am jeweiligen Lebensalter orientierte Gestaltung von Arbeit und Arbeitsorganisation ebenso notwendig wie ein präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeit ist so zu gestalten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das gesamte Erwerbsleben gesund, motiviert, innovativ und produktiv arbeiten können (Verhinderung von Altersarmut).
Der Senat soll sich für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. Die Flexibilisierung der Arbeit und Arbeitsbedingungen ist gerade für die Älteren von Bedeutung, dazu gehören u. a.
- Förderung von Altersteilzeitmodellen,
- schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit ab dem 60. Le¬bensjahr,
- Überprüfung von flexiblen Arbeitsplatzteilungen (z. B. Jugend/Alter je 50 %) – Angebote dazu müssen aus der Wirtschaft kommen.
Der Senat soll sich verstärkt für den Mentalitätswandel in Gesellschaft und Betrieben, insbesondere in KMU, einsetzen, um zum einen Chancen auf eine Einstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Bereitstellung von alterns- und altersgerechter Arbeitsplätzen zu verbessern und zum anderen den längeren Verbleib im Unternehmen zu sichern. Auch die Unternehmen müssen auf die längere Lebensarbeitszeit reagieren mit konsequenter Weiterbildung, Investitionen in Mitarbeiterbindung sowie die Leistungsfähigkeit, Kreativität und das Engagement der Beschäftigten auch jenseits der Lebensmitte fördern. Der Senat ist in der Pflicht, hierzu seinen Beitrag zu leisten.
Der Senat soll die Auflegung einer Kampagne für einen langfristigen Verbleib von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Erwerbsleben prüfen, die eine vermehrte Sensibilisierung der Unternehmen zum Ziel hat.
Alterns- und altersgerechtes Arbeiten, Erhalt und Stärkung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie lebenslanges Lernen sind wesentliche Voraussetzungen für die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen. Dafür ist eine am jeweiligen Lebensalter orientierte Gestaltung von Arbeit und Arbeitsorganisation ebenso notwendig wie ein präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeit ist so zu gestalten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das gesamte Erwerbsleben gesund, motiviert, innovativ und produktiv arbeiten können (Verhinderung von Altersarmut).
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Geschäftsstelle
Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
E-Mail E-Mail senden
Geschäftszeiten
Mo - Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)
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- Landespflegeausschuss
- Berliner Sozialgipfel
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- BIVA e. V
- Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
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