Migration
Über die erste Generation der Zugewanderten als Arbeitsmigranten aus den südeuropäischen Staaten und der Türkei sind in den Zielen und Grundsätzen der Integrationspolitik des Landes die anderen wichtigen Gruppen innerhalb der älteren Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen. Dazu gehören Flüchtlinge (Asylbewerber), Kontigentflüchtlinge (Jüdische und Boatpeople aus Vietnam), Spätaussiedler, Deutsche aus der Sowjetunion, Deutsche aus Osteuropa, zugewanderte Existenzgründer, zugewanderte Studierende, bikulturelle Familien, Sinti und Roma.
Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ ist Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben (Integration). Jede Benachteiligung und Bevorzugung gemäß Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 10 Abs. 2 der Verfassung von Berlin ist auszuschließen. Die Einrichtungen des Landes Berlin sind zur Förderung der Integration zu verpflichten.
Die zuständigen Senatsverwaltungen müssen bestrebt sein, eine spezifische Angebotspalette vorzuhalten wie:
Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ ist Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben (Integration). Jede Benachteiligung und Bevorzugung gemäß Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 10 Abs. 2 der Verfassung von Berlin ist auszuschließen. Die Einrichtungen des Landes Berlin sind zur Förderung der Integration zu verpflichten.
Die zuständigen Senatsverwaltungen müssen bestrebt sein, eine spezifische Angebotspalette vorzuhalten wie:
- Sprachkurse,
- Interkulturelle Öffnung aller Einrichtungen in den Bezirken, bei der die Sprachkompetenz im Vord ergrund steht – Vernetzung mit den Mi¬grationssozialdiensten,
- Zusätzliche Schaffung von Begegnungsorten für Ältere im Gemeinwesen, in denen eine Identität an Sprache und Kulturverständnis Grundlage für ein Gemeinschaftsgefühl ist,
- Verbesserung des Verbraucherschutzes: Ausbau der Beratungsangebote, die aufgrund sprach- und kulturbedingter Zugangsbarrieren nicht genutzt werden können,
- Informationen, Auskünfte und Rechtsberatung zu bestimmten Themen wie Schuldnerberatung, Versicherungen, Kredite, Mieten, Energiekosten, Pflege, Gesundheit usw.,
- Mehrsprachigkeit bei Antragsformularen, Informationsmaterialien, Wegweisern für Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund (hier sind die bereits bestehenden Angebote der Bezirke zu nutzen) sowie im Internet.
Geschäftsstelle
Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
E-Mail E-Mail senden
Geschäftszeiten
Mo - Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)
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- Landespflegeausschuss
- Berliner Sozialgipfel
- Landesarmutskonferenz
Mitgliedschaft
- BIVA e. V
- Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
- Landesnetzwerk Bürgerengagement "aktiv in Berlin"
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