Altersdiskriminierung
Neben Erscheinungen der Altersdiskriminierung im Arbeitsleben, in der Kreditwirtschaft und in Verwaltungsvorschriften sind Diskriminierungen im Gesundheitswesen und in der Pflege zu überwinden.
Besonderes Augenmerk ist auf die Beseitigung zusätzlich wirksamer Diskriminierung von Frauen mit ihren Folgen von geringerer Vergütung, Minijobs und prekärer Beschäftigung auf die nachfolgende Altersarmut zu richten.
Alle vorhandenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind auf mögliche Widersprüche zum Antidiskriminierungsgesetz zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren. Notwendig ist die Erweiterung dieses Gesetzes in den Bereichen des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen (z. B. willkürliche Altersgrenzen bei Autovermietungen und -versicherungen, große Preisdifferenzen beim Friseurbesuch Damen/Herren).
In der Antidiskriminierungspolitik des Landes Berlin gilt es, sehr schnell auch europäische Vorhaben umzusetzen. Der eingeleitete Prozess der differenzierten Auseinandersetzung mit Altersgrenzen ist fortzusetzen.
Der Berliner Senat soll prüfen, ob gemeinsam mit anderen Bundesländern auf dem Wege einer Bundesratsinitiative eine verbindliche Rechtsgrundlage zur Aufhebung aller ungerechtfertigten Altersgrenzen lanciert werden kann.
Besonderes Augenmerk ist auf die Beseitigung zusätzlich wirksamer Diskriminierung von Frauen mit ihren Folgen von geringerer Vergütung, Minijobs und prekärer Beschäftigung auf die nachfolgende Altersarmut zu richten.
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Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
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Geschäftszeiten
Mo - Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)
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- Landespflegeausschuss
- Berliner Sozialgipfel
- Landesarmutskonferenz
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- BIVA e. V
- Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
- Landesnetzwerk Bürgerengagement "aktiv in Berlin"
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