Pflege
Schwerpunkt der Pflegepolitik soll u. a. die Unterstützung präventiver Ansätze künftig verstärkt im Fokus stehen. Die Handlungsempfehlungen aus dem Geriatrie-Rahmenplan sind zu berücksichtigen.
Gute formelle und informelle Alltags-, Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen wie Nachbarschafts- und Mobilitätshilfen, soziale Treffpunkte, aber auch Angebote aufsuchender Hilfen (präventive Hausbesuche) können positive Effekte in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit haben. Die pflegenden Angehörigen werden über die Kontaktstellen PflegeEngagement weiterhin unterstützt, finden in schwierigen Situationen Rat bei „Pflege in Not“ und erhalten dort, wo professionelle Dienstleister an ihre Grenzen stoßen, Angebote der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements.
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege ist ein nicht mehr wegzudenkender Pfeiler in der Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Die Herausforderungen und damit auch die Anforderungen an die zum Ehrenamt bereiten Menschen wachsen, während Qualifikationsangebote, Aufwandsentschädigungsansprüche und die gesellschaftliche Anerkennung dieser Leistung dem nicht mehr gerecht werden. Hier hat der Senat eine besondere Verantwortung zu übernehmen. Die wachsende Tendenz, das Ehrenamt auch dort einzusetzen, wo professionell ausgebildete Fachkräfte fehlen, führt indirekt zur weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Dieser Fehlentwicklung muss der Senat entgegentreten.
Im komplexen Berliner Beratungs- und Informationssystem kommt dabei den Pflegestützpunkten eine Lotsenfunktion zu. Diese ihnen im Landespflegeplan zugedachte herausragende Funktion können sie nur dann erfüllen, wenn sie wie im Landesrahmenvertrag vorgesehen wohnortnah in allen Berliner Bezirken verankert sind. Derzeit fehlen noch 10 der geplanten 36 Stützpunkte und von einer bedarfsgerechten Verteilungsstruktur ist Berlin noch weit entfernt. Hier besteht Handlungsbedarf. Den Pflegestützpunkten wurden die schwierigen Aufgaben der Vernetzung aller für die Pflege relevanten Akteure und der Koordinierung aller im Versorgungsbereich vorhandenen Dienste übertragen. Nicht nur die soziale und pflegerische Einzelberatung und Betreuung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen werden erwartet. Ihr Aufgabenspektrum umfasst den gesamten präventiven, kurativen, rehabilitativen und pflegerischen Bereich und die hier bestehenden Schnittstellen, die bei einer ganzheitlichen Sozial- und Pflegeberatung im Interesse des Hilfebedürftigen aufzuzeigen und zu überwinden sind. Trotz eines knappen Budgets wachsen die Aufgaben und Verpflichtungen weiter und gleichzeitig sind neue Kürzungen im Haushalt vorgesehen. Diese müssen dringend wieder aufgehoben werden, wenn die Berliner Pflegestützpunkte weiterhin ihre Lotsenrolle wahrnehmen sollen.
Der „Hilfe-Lotse“ in Berlin ist die umfangreichste Datenbank zu Versorgungsangeboten im Bereich der Altenhilfe und -pflege. Im Interesse der Qualitätssicherung und verbraucherorientierten Transparenz muss der Senat weiterhin versuchen, auch die Pflege- und Krankenkassen zu einer Beteiligung am Hilfelotsen zu gewinnen.
Neue ambulante Wohnformen im Pflegebereich wie etwa die betreuten Wohngemeinschaften werden als Unterstützung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ begrüßt. Die Berliner Erfahrung zeigt, dass sie insbesondere für die deutlich wachsende Gruppe der Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz als angemessene Betreuungs- und Unterbringungskonzepte angenommen werden.
Die in mehreren Berliner Bezirken entwickelten Projekte „Demenzfreundliche Kommune“ reagieren effizient auf das gesellschaftlich zunehmende Problem, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ihrer Situation angemessen zu begleiten und nicht auszugrenzen. Sie stellen damit eine gute Ergänzung zu der steigenden Zahl betreuter Wohngemeinschaften dar.
Die Sicherung einer ausreichenden Zahl an Fachkräften in der Altenpflege muss für den Senat einen hohen Stellenwert haben. Darum soll er seine Landesinitiative im Bereich der Altenpflege „Für ein gutes Leben im Alter“ fortsetzen. Für die Pflegenden soll damit die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Bündnis aller an der Initiative Beteiligten erreicht werden, eine bessere Bezahlung durch Qualifizierung und Aufstiegschancen. Weiter soll der Senat durch die Gewinnung von Nachwuchskräften aus dem Migrantenmilieu nicht nur junge Leute für die qualifizierte Ausbildung in der Altenpflege gewinnen, sondern damit auch die Kultursensibilität in der Pflege erhöhen. Das setzt die Erhöhung des schulischen Ausbildungsplatzangebots voraus. Der Senat soll sich für eine neue generalisierte Pflegeausbildung einsetzen, für die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe inzwischen ein zur Diskussion aufforderndes Konzept vorgelegt hat. Der Senat soll auch die Bemühungen der Bundespolitik um die Ausbildung von Quereinsteigern in den Beruf der Altenpflege durch die Sicherstellung einer dreijährigen Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützen.
Die gesundheitliche Versorgung der in Berlin in Heimen lebenden Pflegebedürftigen ist defizitär. Sowohl die hausärztliche als auch – in noch stärkerem Ausmaß – die fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung ist so lückenhaft, dass der auch hier geltende Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Versorgung nur unzureichend erfüllt wird. Nur die Heime mit angestellten oder vertraglich eingebundenen „Heimärzten“ können eine ausreichende medizinische Versorgung gewährleisten. Daher soll der Senat sich mit seinen Möglichkeiten der Einflussnahme bemühen, dieses Modell auf alle Heime in Berlin auszuweiten.
Gute formelle und informelle Alltags-, Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen wie Nachbarschafts- und Mobilitätshilfen, soziale Treffpunkte, aber auch Angebote aufsuchender Hilfen (präventive Hausbesuche) können positive Effekte in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit haben. Die pflegenden Angehörigen werden über die Kontaktstellen PflegeEngagement weiterhin unterstützt, finden in schwierigen Situationen Rat bei „Pflege in Not“ und erhalten dort, wo professionelle Dienstleister an ihre Grenzen stoßen, Angebote der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements.
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege ist ein nicht mehr wegzudenkender Pfeiler in der Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Die Herausforderungen und damit auch die Anforderungen an die zum Ehrenamt bereiten Menschen wachsen, während Qualifikationsangebote, Aufwandsentschädigungsansprüche und die gesellschaftliche Anerkennung dieser Leistung dem nicht mehr gerecht werden. Hier hat der Senat eine besondere Verantwortung zu übernehmen. Die wachsende Tendenz, das Ehrenamt auch dort einzusetzen, wo professionell ausgebildete Fachkräfte fehlen, führt indirekt zur weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Dieser Fehlentwicklung muss der Senat entgegentreten.
Im komplexen Berliner Beratungs- und Informationssystem kommt dabei den Pflegestützpunkten eine Lotsenfunktion zu. Diese ihnen im Landespflegeplan zugedachte herausragende Funktion können sie nur dann erfüllen, wenn sie wie im Landesrahmenvertrag vorgesehen wohnortnah in allen Berliner Bezirken verankert sind. Derzeit fehlen noch 10 der geplanten 36 Stützpunkte und von einer bedarfsgerechten Verteilungsstruktur ist Berlin noch weit entfernt. Hier besteht Handlungsbedarf. Den Pflegestützpunkten wurden die schwierigen Aufgaben der Vernetzung aller für die Pflege relevanten Akteure und der Koordinierung aller im Versorgungsbereich vorhandenen Dienste übertragen. Nicht nur die soziale und pflegerische Einzelberatung und Betreuung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen werden erwartet. Ihr Aufgabenspektrum umfasst den gesamten präventiven, kurativen, rehabilitativen und pflegerischen Bereich und die hier bestehenden Schnittstellen, die bei einer ganzheitlichen Sozial- und Pflegeberatung im Interesse des Hilfebedürftigen aufzuzeigen und zu überwinden sind. Trotz eines knappen Budgets wachsen die Aufgaben und Verpflichtungen weiter und gleichzeitig sind neue Kürzungen im Haushalt vorgesehen. Diese müssen dringend wieder aufgehoben werden, wenn die Berliner Pflegestützpunkte weiterhin ihre Lotsenrolle wahrnehmen sollen.
Der „Hilfe-Lotse“ in Berlin ist die umfangreichste Datenbank zu Versorgungsangeboten im Bereich der Altenhilfe und -pflege. Im Interesse der Qualitätssicherung und verbraucherorientierten Transparenz muss der Senat weiterhin versuchen, auch die Pflege- und Krankenkassen zu einer Beteiligung am Hilfelotsen zu gewinnen.
Neue ambulante Wohnformen im Pflegebereich wie etwa die betreuten Wohngemeinschaften werden als Unterstützung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ begrüßt. Die Berliner Erfahrung zeigt, dass sie insbesondere für die deutlich wachsende Gruppe der Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz als angemessene Betreuungs- und Unterbringungskonzepte angenommen werden.
Die in mehreren Berliner Bezirken entwickelten Projekte „Demenzfreundliche Kommune“ reagieren effizient auf das gesellschaftlich zunehmende Problem, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ihrer Situation angemessen zu begleiten und nicht auszugrenzen. Sie stellen damit eine gute Ergänzung zu der steigenden Zahl betreuter Wohngemeinschaften dar.
Die Sicherung einer ausreichenden Zahl an Fachkräften in der Altenpflege muss für den Senat einen hohen Stellenwert haben. Darum soll er seine Landesinitiative im Bereich der Altenpflege „Für ein gutes Leben im Alter“ fortsetzen. Für die Pflegenden soll damit die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Bündnis aller an der Initiative Beteiligten erreicht werden, eine bessere Bezahlung durch Qualifizierung und Aufstiegschancen. Weiter soll der Senat durch die Gewinnung von Nachwuchskräften aus dem Migrantenmilieu nicht nur junge Leute für die qualifizierte Ausbildung in der Altenpflege gewinnen, sondern damit auch die Kultursensibilität in der Pflege erhöhen. Das setzt die Erhöhung des schulischen Ausbildungsplatzangebots voraus. Der Senat soll sich für eine neue generalisierte Pflegeausbildung einsetzen, für die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe inzwischen ein zur Diskussion aufforderndes Konzept vorgelegt hat. Der Senat soll auch die Bemühungen der Bundespolitik um die Ausbildung von Quereinsteigern in den Beruf der Altenpflege durch die Sicherstellung einer dreijährigen Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützen.
Die gesundheitliche Versorgung der in Berlin in Heimen lebenden Pflegebedürftigen ist defizitär. Sowohl die hausärztliche als auch – in noch stärkerem Ausmaß – die fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung ist so lückenhaft, dass der auch hier geltende Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Versorgung nur unzureichend erfüllt wird. Nur die Heime mit angestellten oder vertraglich eingebundenen „Heimärzten“ können eine ausreichende medizinische Versorgung gewährleisten. Daher soll der Senat sich mit seinen Möglichkeiten der Einflussnahme bemühen, dieses Modell auf alle Heime in Berlin auszuweiten.
Geschäftsstelle
Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
E-Mail E-Mail senden
Geschäftszeiten
Mo - Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)
Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
E-Mail E-Mail senden
Geschäftszeiten
Mo - Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)Mitarbeit
- Landespflegeausschuss
- Berliner Sozialgipfel
- Landesarmutskonferenz
Mitgliedschaft
- BIVA e. V
- Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
- Landesnetzwerk Bürgerengagement "aktiv in Berlin"
- Landespflegeausschuss
- Berliner Sozialgipfel
- Landesarmutskonferenz
Mitgliedschaft
- BIVA e. V
- Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
- Landesnetzwerk Bürgerengagement "aktiv in Berlin"
Termine



