Gesundheit
Das Land Berlin setzt sich für ein Präventionsgesetz auf Bundesebene ein.
Der Senat soll den Prozess der weiteren Ausgestaltung des Zielprozesses auf der Grundlage des im Juni 2011 beschlossenen „Strategiepapiers der Landesgesundheitskonferenz Berlin zur Entwicklung von Gesundheitszielen“ unterstützen.
Ein wesentliches Ziel des Senats ist lt. Koalitionsvereinbarung die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung für die älteren Menschen in unserer Stadt. Der Senat soll die mit dem Versorgungsstrukturgesetz eröffneten Möglichkeiten zur Mitgestaltung zugunsten einer flächendeckenden ausgeglichenen zahnärztlichen, ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in den Berliner Versorgungsregionen ausschöpfen. Dabei muss aufgrund der Altersstruktur der Patienten und Patientinnen die immer stärker nachgefragte geriatrische Kompetenz der einzelnen Disziplinen bedarfsgerecht vorgehalten werden.
In dem von der Koalition in Aussicht gestellten „Landesbeirat Integrierte Versorgung“ muss die geriatrische Versorgung einen besonderen Stellenwert erhalten. Multimorbidität und eingeschränkte Mobilität im Alter machen die Integration der unterschiedlichen Versorgungsbereiche und Professionen in regionalen Versorgungsketten erforderlich, insbesondere dann, wenn eine bedarfsgerechte Behandlung gleichzeitig kurative, rehabilitative, präventive und pflegerische Erfordernisse zu berücksichtigen hat. Bei der Versorgung behinderter Menschen, psychisch Kranker und Menschen mit Migrationshintergrund müssen die Erfahrungen und Kompetenzen der Be¬hindertenbeiräte, der geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbünde und des „Kompetenzzentrums interkulturelle Öffnung der Altenhilfe“ in die Arbeit des Landesbeirats Berlin eingebunden werden.
Der Senat soll den Prozess der weiteren Ausgestaltung des Zielprozesses auf der Grundlage des im Juni 2011 beschlossenen „Strategiepapiers der Landesgesundheitskonferenz Berlin zur Entwicklung von Gesundheitszielen“ unterstützen.
Ein wesentliches Ziel des Senats ist lt. Koalitionsvereinbarung die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung für die älteren Menschen in unserer Stadt. Der Senat soll die mit dem Versorgungsstrukturgesetz eröffneten Möglichkeiten zur Mitgestaltung zugunsten einer flächendeckenden ausgeglichenen zahnärztlichen, ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in den Berliner Versorgungsregionen ausschöpfen. Dabei muss aufgrund der Altersstruktur der Patienten und Patientinnen die immer stärker nachgefragte geriatrische Kompetenz der einzelnen Disziplinen bedarfsgerecht vorgehalten werden.
In dem von der Koalition in Aussicht gestellten „Landesbeirat Integrierte Versorgung“ muss die geriatrische Versorgung einen besonderen Stellenwert erhalten. Multimorbidität und eingeschränkte Mobilität im Alter machen die Integration der unterschiedlichen Versorgungsbereiche und Professionen in regionalen Versorgungsketten erforderlich, insbesondere dann, wenn eine bedarfsgerechte Behandlung gleichzeitig kurative, rehabilitative, präventive und pflegerische Erfordernisse zu berücksichtigen hat. Bei der Versorgung behinderter Menschen, psychisch Kranker und Menschen mit Migrationshintergrund müssen die Erfahrungen und Kompetenzen der Be¬hindertenbeiräte, der geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbünde und des „Kompetenzzentrums interkulturelle Öffnung der Altenhilfe“ in die Arbeit des Landesbeirats Berlin eingebunden werden.
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Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
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Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)
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