Wohnen, Wohnumfeld
Die unerledigte Aufgabe eines Gesamtstädtischen Konzeptes „Wohnen im Alter“ ist vorrangig in Angriff zu nehmen – unter Einbeziehung des Konzeptes „Lebensweltlich orientierter Räume (LOR)“.
Wohnumfeld im Quartier ist zwingend erforderlich. Vielfältig vorhandene kreative und handlungsleitend diskutierte Konzepte einer alter(n)sgerechten Stadt sind aufzunehmen und umzusetzen. Eine hohe Aufenthaltsqualität in der Nachbarschaft mit fußläufig erreichbaren Angeboten an Gütern, Dienstleistungen, Begegnungsmöglichkeiten, z. B. Seniorenbegegnungsstätten, ist zu gewährleisten. Der Senat ist aufgefordert, selbst Förderprogramme für Generations- und Gemeinschaftswohnen aufzulegen.
Die Beschränkung auf den Wohnungsbestand ist unzureichend; zur nachhaltigen Behebung der bekannten strukturellen Defizite im Berliner Wohnungsbestand ist die deutliche Anpassung des Wohnungsmarktsegments kleinerer, bezahlbarer, alternsgerechter, ggf. barrierefreier wie auch rollstuhlgerechter Wohnungen unerlässlich. Auf Rückbauklauseln ist grundsätzlich zu verzichten. Älteren Menschen ist es zu ermöglichen, im eigenen Wohnquartier von großen Wohnungen in kleine Wohnungen zu den alten Mietkonditionen umzuziehen. Im Mietrecht ist die Absenkung der Umlage der Modernisierungskosten auf 9 % nicht ausreichend. Eine entsprechend weitergehende Bundesratsinitiative ist vorzunehmen.
Die „Angemessenheitskategorien“ der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) sind zu präzisieren, damit für Menschen ein Verbleib im jeweiligen Wohnbezirk möglich ist, die aufgrund ihres Alters und nicht mehr gegebener Erwerbswähigkeit leistungsberechtigt sind. Entsprechende Aussagen sind auch zu fordern für diverse „Wohnformen im Alter“, die durch die Angemessenheitskategorien der WAV perspektivisch gefährdet sind (Wohngemeinschaften, betreute Wohngemeinschaften).
Wohnumfeld im Quartier ist zwingend erforderlich. Vielfältig vorhandene kreative und handlungsleitend diskutierte Konzepte einer alter(n)sgerechten Stadt sind aufzunehmen und umzusetzen. Eine hohe Aufenthaltsqualität in der Nachbarschaft mit fußläufig erreichbaren Angeboten an Gütern, Dienstleistungen, Begegnungsmöglichkeiten, z. B. Seniorenbegegnungsstätten, ist zu gewährleisten. Der Senat ist aufgefordert, selbst Förderprogramme für Generations- und Gemeinschaftswohnen aufzulegen.
Die Beschränkung auf den Wohnungsbestand ist unzureichend; zur nachhaltigen Behebung der bekannten strukturellen Defizite im Berliner Wohnungsbestand ist die deutliche Anpassung des Wohnungsmarktsegments kleinerer, bezahlbarer, alternsgerechter, ggf. barrierefreier wie auch rollstuhlgerechter Wohnungen unerlässlich. Auf Rückbauklauseln ist grundsätzlich zu verzichten. Älteren Menschen ist es zu ermöglichen, im eigenen Wohnquartier von großen Wohnungen in kleine Wohnungen zu den alten Mietkonditionen umzuziehen. Im Mietrecht ist die Absenkung der Umlage der Modernisierungskosten auf 9 % nicht ausreichend. Eine entsprechend weitergehende Bundesratsinitiative ist vorzunehmen.
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Geschäftsstelle
Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 Berlin, Raum 230
Telefon 030/9018-22715
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Mo - Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fr 9:00 - 13:00 Uhr
Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr. (Hinweis: Bitte klingeln. Pförtner öffnet Fahrstuhl.)
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