Verbraucherschutz
Älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ein möglichst selbstbestimmtes von den eigenen Bedürfnissen geleitetes Konsumverhalten zu ermöglichen. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem LSBB zu Fragen des Verbraucherschutzes für ältere Generationen wird ausdrücklich begrüßt und wird insbesondere dann notwendig, wenn es um seniorenrelevante Themen geht.

Die Verbraucherkonferenzen für ältere Menschen werden wieder aufgenommen. Dabei sind neben Angeboten auf Landesebene auch regionale Veranstaltungsformen mit kommunaler Unterstützung für spezifische Zielgruppen und bezirksspezifische Themen sinnvoll (u. a. für Migrantengruppen). Neben den genannten Internetauftritten müssen auch die für Seniorinnen und Senioren nach wie vor leichteren Zugänge über Printmedien verfügbar gemacht werden, wenn es um für sie wichtige Fragen geht.

Die Mitwirkung älterer Menschen beim Verbraucherschutz ist durch Beiräte (z. B. Mieter-, Heim- und Kundenbeiräte) zu realisieren.

Wohnortnahe Dienstleistungsstrukturen (Post, Geldinstitute, Bürgerämter) sind zu erhalten.


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