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12.11.2014, 08:14 Uhr
Auseinandersetzung mit breitem Themenspektrum
Sitzung der LSBB AG Pflege, Gesundheit und Verbraucherschutz am 17.10.2014
Erneut wurden die seniorenpolitische Leitlinien (LL) diskutiert, vor allem in Auswertung der Fachtagung am 26.09.2014. Weitere Themen waren u. a. das Betreuungsrecht, Entlassungsmanagement, Gesetzesänderungen und die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft für Geriatrie.
Zu den LL wurde festgestellt, dass die Ergebnisse der LSBB AG Pflege, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht in den Maßnahmekatalog eingeflossen sind. Die erarbeiteten Ergänzungen sind die Grundlage für die LL 14-16. Überlegt wurde, wie eine stärkere Einbindung und Beteiligung der Älteren Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) gemäß der LL 8 erfolgen könne. Eine Idee war, dass eine Organisation der LSBTI eine Stimme im LSBB erhalten solle. Bei früheren Ausschreibungen zur Berufung in den LSBB hat sich keine Organisation gemeldet. Dr. Oliver Zobel, Sprecher der AG, verwies auf "Queere Lebensweisen" (aus dem Englischen übersetzt in die Quere kommen) des Bildungs- und Sozialwerkes des LSVD Berlin Brandenburg, der Lesben und Schwule u. a. gegen Diskriminierung und auch die durch eine HIV/Aidserkrankung in Not geraten sind, unterstützt. Zum Thema Verbraucherschutz (LL 6) soll 2015 ein Vertreter der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zum Austausch in eine Arbeitsgruppenberatung eingeladen werden.
Zudem wurden das Betreuungsrecht als ein weiteres Thema für die Arbeitsgruppe identifiziert, da diverse Klagen von betreuten Wohngemeinschaften bestünden. In Berlin leben ca. drei- bis viertausend Menschen in 500 Wohngemeinschaften. Die gesetzlichen Betreuer seien offenbar überfordert, und es sei zu empfehlen, ein Qualitätsmanagement einzuführen. Dazu sollen im kommenden Jahr kompetenten Ratgeber in die Arbeitsgruppe eingeladen werden. Es wurde auch über Finanzierungsprobleme der Betreuungsvereine, die ehrenamtliche Bürger/innen ausbilden, gesprochen.
Die Versorgungsqualität im Entlassungsmanagement ist nicht gewährleistet. Ältere Menschen werden unversorgt aus dem Krankenhaus entlassen, obwohl gemäß SGB V § 11 Abs. 4 ein Rechtsanspruch besteht. Klaus-Dieter Trautmann, Vorsitzender der SV Spandau, berichtete über eine Veranstaltung "Was passiert nach der Krankenhausentlassung?" mit Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege. Nach der Entlassung sollte die entsprechende Versorgung für eine Woche gesichert sein. Ein Beispiel sei die Betreuung in "Pflegehotels" wie in Hamburg. Dieses Modell sollte auch für Berlin gefordert werden.
Weitere Themen waren u. a.:
Zudem wurden das Betreuungsrecht als ein weiteres Thema für die Arbeitsgruppe identifiziert, da diverse Klagen von betreuten Wohngemeinschaften bestünden. In Berlin leben ca. drei- bis viertausend Menschen in 500 Wohngemeinschaften. Die gesetzlichen Betreuer seien offenbar überfordert, und es sei zu empfehlen, ein Qualitätsmanagement einzuführen. Dazu sollen im kommenden Jahr kompetenten Ratgeber in die Arbeitsgruppe eingeladen werden. Es wurde auch über Finanzierungsprobleme der Betreuungsvereine, die ehrenamtliche Bürger/innen ausbilden, gesprochen.
Die Versorgungsqualität im Entlassungsmanagement ist nicht gewährleistet. Ältere Menschen werden unversorgt aus dem Krankenhaus entlassen, obwohl gemäß SGB V § 11 Abs. 4 ein Rechtsanspruch besteht. Klaus-Dieter Trautmann, Vorsitzender der SV Spandau, berichtete über eine Veranstaltung "Was passiert nach der Krankenhausentlassung?" mit Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege. Nach der Entlassung sollte die entsprechende Versorgung für eine Woche gesichert sein. Ein Beispiel sei die Betreuung in "Pflegehotels" wie in Hamburg. Dieses Modell sollte auch für Berlin gefordert werden.
Weitere Themen waren u. a.:
- die Berichterstattung der Patientenfürsprecher
- das ab 01.01.2015 in Kraft tretende Pflegeänderungsgesetz: Versicherte, die die Voraussetzungen nach § 45 SGB XI erfüllen, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Über die Höhe des Anspruchs entscheidet der MDK. Der Betrag in Höhe von 100,00 € bis 200,00 € ist für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen einzusetzen. Die hierzu notwendige Rechtsverordnung ist Aufgabe der Länder und für Berlin wird eine Qualitätsanerkennung gefordert. Die bisherige Pflegebetreuungsverordnung des Landes muss hierzu zeitnah novelliert werden
- die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft für Geriatrie in Berlin, wie sie bereits in den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen vorhanden sind und deren Aufgaben die Behandlung von altersbedingten (chronischen) Erkrankungen, größtmögliche Selbständigkeit in häuslicher Umgebung und Lebensqualität am Lebensende zum Ziel hat.
- die Pflegestützpunkte: In Berlin sind 26 Pflegestützpunkte vorhanden, die wohnortnah, neutral , kostenfrei und kassenunabhängig beraten sollen. Das Land Berlin will erst nach Evaluierung 2014 entscheiden, ob die 10 vorgesehenen Pflegestützpunkte aufgebaut werden.
- die Änderungen im Schwerbehindertenrecht: Nachteile für Antragsteller wie kürzere Anerkennungszeiten des Grades der Behinderung bei Krebserkrankungen, erschwerte Anerkennung von Voraussetzungen bestimmter Merkmale für Ermäßigungen wie beim Rundfunkbeitrag.
- Ein Thema für 2015: Auseinandersetzung mit den aktuellen Diskussionen zum Thema Sterbehilfe
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