Rechtsvorschriften & Empfehlungen
Patientenrechte
Patientenfürsprecherinnen und -sprecher (= Externer Link https://www.berlin.de/lb/patienten/themen/patientenfuersprecher/ ) sind auf Grundlage des Berliner Landeskrankenhausgesetzes und des Gesetzes für psychisch Kranke tätig. Sie nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr und werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Sie handeln unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht.
Das Patientenrechtegesetz (in Kraft seit 26.02.2013) stärkt die Position der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behandelnden wie Ärzten, Heilpraktikern, Psycho- und Physiotherapeuten. Es regelt u. a. die verständliche und umfassende Information, die Dokumentationspflichten bei der Behandlung, die Einsichtnahme in die Patientenakte sowie das Verhältnis zu den Krankenkassen.
Link zu Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit ( = Externer Link http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-und-palliativversorgung/hpg.html)
Vom 1.10.2016 an haben Patienten Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise dauerhaft (mind. 28 Tage) anwenden. Die Einführung erfolgt auf Beschluss des Bundestages im Zusammenhang mit dem E-Health-Gesetz, um den Patienten bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen. Link zu Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ( = Externer Link http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php)
Das Patientenrechtegesetz (in Kraft seit 26.02.2013) stärkt die Position der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behandelnden wie Ärzten, Heilpraktikern, Psycho- und Physiotherapeuten. Es regelt u. a. die verständliche und umfassende Information, die Dokumentationspflichten bei der Behandlung, die Einsichtnahme in die Patientenakte sowie das Verhältnis zu den Krankenkassen.
- Link zu Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit ( = Externer Link http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenrechtegesetz.html)
- Link zur Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigten für Pflege ( = Externer Link http://www.patientenbeauftragter.de/)
- Link zur Homepage der Patientenbeauftragten des Landes Berlin ( = Externer Link https://www.berlin.de/lb/patienten/)
Link zu Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit ( = Externer Link http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-und-palliativversorgung/hpg.html)
Vom 1.10.2016 an haben Patienten Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise dauerhaft (mind. 28 Tage) anwenden. Die Einführung erfolgt auf Beschluss des Bundestages im Zusammenhang mit dem E-Health-Gesetz, um den Patienten bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen. Link zu Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ( = Externer Link http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php)






