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31.08.2016, 08:49 Uhr | LSBB Pressemitteilung vom 31.08.2016
1 Wohnen im vertrauten Kiez
Empfehlungen des LSBB zu vier Handlungsfeldern anlässlich der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin
"Wenn 'Berlin – eine Stadt für jedes Lebensalter' sein will, gehören auch die alten Menschen dazu, die so lange wie möglich in ihren vertrauten vier Wänden bleiben möchten“, sagt Dr. Hans-Ulrich Litzner, Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld des Landesseniorenbeirates Berlin. Diesen Wunsch zu erfüllen, würde der Gesellschaft helfen, Aufwand und Kosten insgesamt zu reduzieren.
Aus Sicht der Seniorinnen und Senioren bestehen folgende Handlungsfelder:
Beispiel Rückbauverpflichtung: Seniorenfreundliche Wohnungsumgestaltung darf nicht durch Rückbauverpflichtungen oder Kautionshinterlegung belastet werden. Mieter haben bei berechtigtem Interesse das Recht auf Zustimmung einer Umbaumaßnahme zur Barrierefreiheit. Der Vermieter muss der Umbaumaßnahme zustimmen, es sei denn, sein Interesse am unveränderten Erhalt der Wohnung überwiegt (§ 554a BGB). In der Praxis zeigen sich immer wieder pauschale Ablehnungen von Seiten der Vermieter. „Hier mangelt es an Unterstützung und Beratung für beide Seiten, ggf. auch als Auftrag für eine einzurichtende fachkundige Schiedsstelle, um aufwändige Klagewege zu ersparen“, sagt Dr. Hans-Ulrich Litzner. Notwendig ist zudem eine konkrete Ausformulierung der Definition „berechtigter Interessenlagen“ durch den Gesetzgeber. Die Gesellschaft muss sensibilisiert werden, dass Mieter bei einer selbst seniorenfreundlich umgestalteten Wohnung nicht zusätzlich mit Rückbauverpflichten und Kautionshinterlegung belastet werden. Vielmehr sollten ihnen bei Auszug die Kosten der erzielten Wertverbesserung durch den Vermieter erstattet werden, da sie zukünftigen Mietern zu Gute kommen und sich auch in der Miethöhe widerspiegeln werden. Auch dies reduziert gesellschaftliche Kosten, denn der Bedarf ist dafür vorhanden.
- bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum schaffen,
- seniorengerechte Quartiersentwicklung fördern,
- Wohnumfeld seniorengerecht gestalten („barrierefrei“),
- wohnortnahe Versorgung ermöglichen,
- soziale Stadt weiterentwickeln,
- die hohe Qualität der "Wohnberatung in den Berliner Pflegestützpunkten" und der engagierten wie motivierenden Begleitung bei Umbauten nachhaltig personell wie finanziell gewährleisten,
- Mitgestaltung durch Seniorinnen und Senioren sichern.
Beispiel Rückbauverpflichtung: Seniorenfreundliche Wohnungsumgestaltung darf nicht durch Rückbauverpflichtungen oder Kautionshinterlegung belastet werden. Mieter haben bei berechtigtem Interesse das Recht auf Zustimmung einer Umbaumaßnahme zur Barrierefreiheit. Der Vermieter muss der Umbaumaßnahme zustimmen, es sei denn, sein Interesse am unveränderten Erhalt der Wohnung überwiegt (§ 554a BGB). In der Praxis zeigen sich immer wieder pauschale Ablehnungen von Seiten der Vermieter. „Hier mangelt es an Unterstützung und Beratung für beide Seiten, ggf. auch als Auftrag für eine einzurichtende fachkundige Schiedsstelle, um aufwändige Klagewege zu ersparen“, sagt Dr. Hans-Ulrich Litzner. Notwendig ist zudem eine konkrete Ausformulierung der Definition „berechtigter Interessenlagen“ durch den Gesetzgeber. Die Gesellschaft muss sensibilisiert werden, dass Mieter bei einer selbst seniorenfreundlich umgestalteten Wohnung nicht zusätzlich mit Rückbauverpflichten und Kautionshinterlegung belastet werden. Vielmehr sollten ihnen bei Auszug die Kosten der erzielten Wertverbesserung durch den Vermieter erstattet werden, da sie zukünftigen Mietern zu Gute kommen und sich auch in der Miethöhe widerspiegeln werden. Auch dies reduziert gesellschaftliche Kosten, denn der Bedarf ist dafür vorhanden.
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